Die eigene Wohnung in der Schweiz legal untervermieten
Die Untermiete ist ein Recht des Mieters — unter drei klar umschriebenen Voraussetzungen.
Die Zustimmung des Vermieters
Bevor Sie untervermieten, müssen Sie die Zustimmung des Vermieters einholen (Art. 262 OR). Er kann sie nur in drei Fällen verweigern: wenn Sie sich weigern, ihm die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben, wenn diese Bedingungen im Vergleich zu Ihrem eigenen Mietvertrag missbräuchlich sind oder wenn ihm aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen. Ausserhalb dieser drei Fälle muss er zustimmen.
Nicht missbräuchliche Bedingungen
Der Untermietzins muss verhältnismässig bleiben: Ein Zuschlag ist nur durch tatsächliche Zusatzleistungen gerechtfertigt (Möbel, Nebenkosten, Dienstleistungen). Vermieten Sie eine Wohnung, für die Sie 1'600 Franken bezahlen, für 2'400 Franken unter, riskieren Sie eine berechtigte Ablehnung — und eine Kündigung, wenn Sie sich darüber hinwegsetzen.
Airbnb und kurzfristige Vermietung
Auch die wiederholte kurzfristige Untervermietung bedarf der Zustimmung, und mehrere Kantone oder Gemeinden regeln sie zusätzlich (Kontingente für Übernachtungen, Kurtaxen, Meldepflicht). Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften, bevor Sie ein Inserat aufschalten.