Offene Rechnungen eintreiben: Mahnung, Inverzugsetzung, Betreibung
Die Abstufung, die funktioniert — und die Dokumente für jeden Schritt.
Schritt 1: die Mahnung
Eine erste, höfliche Mahnung erledigt die meisten Fälle: Verspätete Zahlungen beruhen meist auf einem Versehen. Erinnern Sie an die Rechnung, ihr Datum und ihren Betrag und setzen Sie eine neue, kurze Frist (10 Tage). Eine zweite, bestimmtere Mahnung kündigt die nächsten Schritte an.
Schritt 2: die Inverzugsetzung
Die Inverzugsetzung (Art. 102 OR) setzt eine letzte Frist und lässt den Verzugszins von 5 % laufen (Art. 104 OR). Senden Sie sie eingeschrieben und kündigen Sie ausdrücklich die Betreibung an, falls nicht bezahlt wird. Oft ist es dieses Schreiben, das die Zahlung auslöst.
Schritt 3: die Betreibung
Nach Ablauf der Frist reichen Sie beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren ein (amtliches Formular, online oder auf Papier — eine bescheidene Gebühr, die Sie vorschiessen und zurückfordern können). Der Schuldner kann Rechtsvorschlag erheben; besitzen Sie eine unterzeichnete Schuldanerkennung, können Sie die provisorische Rechtsöffnung verlangen (Art. 82 SchKG), ein rasches und kostengünstiges Verfahren.
Vorbeugend handeln
Lassen Sie eine Schuldanerkennung unterzeichnen, sobald ein Kunde um Aufschub bittet: Sie macht aus einer bestreitbaren Forderung einen Rechtsöffnungstitel und verändert das Kräfteverhältnis grundlegend.