Die Grundversicherung (KVG) vor dem 30. November kündigen
Kündigung der Grundversicherung: Brief muss bis 30. November eintreffen, Schriftform, Zahlungsausstände als Hindernis, lückenloser Versicherungsschutz. Was Sie wissen müssen, und die Briefvorlage.
Der Grundsatz
Die Grundversicherung (KVG) kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Kalenderjahres gekündigt werden: Ihr Brief muss spätestens am 30. November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist das Empfangsdatum, nicht der Poststempel. Das BAG empfiehlt, den Brief eingeschrieben oder per A-Post Plus vor dem 15. November zu versenden — der zeitliche Puffer fängt Verzögerungen bei der Zustellung auf. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterzeichnet sein. Im Jahr gibt es nur ein weiteres, enges Zeitfenster: Haben Sie die ordentliche Franchise von 300 Franken und das Standardmodell, können Sie auch auf den 30. Juni kündigen, mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Eine höhere Franchise oder ein alternatives Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) schliesst diese Möglichkeit aus: Der 30. November ist dann Ihr einziger Termin im Jahr.
Die Mitteilung der neuen Prämien
Die Krankenkassen müssen die Prämien des Folgejahres vor dem 31. Oktober bekanntgeben. Nach Erhalt dieser Mitteilung können Sie mit einmonatiger Kündigungsfrist auf das Ende des Monats kündigen, der dem Inkrafttreten der neuen Prämie vorausgeht — unabhängig davon, ob die Prämie steigt, und unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell.
Die Falle, die eine gültige Kündigung zunichtemacht
Ihre Krankenkasse kann Ihren Wechsel verweigern, wenn Sie ihr nicht alles bezahlt haben: Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten. Die Regel betrifft Beträge, für die Sie vor dem 30. November gemahnt wurden, und der Ausstand muss vor dem 31. Dezember beglichen sein. Ein einwandfrei verfasster und fristgerecht versandter Brief genügt nicht, wenn noch ein Ausstand offen ist. Prüfen Sie, ob alles bezahlt ist, bevor Sie den Brief absenden.
Ohne Unterbruch im Versicherungsschutz
Sie müssen lückenlos versichert sein: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die neue Krankenkasse Ihre Aufnahme bestätigt hat; sie teilt dies der bisherigen Kasse mit. Unterschreiben Sie daher zuerst beim neuen Versicherer. Die Aufnahme in die Grundversicherung kann Ihnen nicht verweigert werden: Weder Alter noch Gesundheitszustand spielen eine Rolle, und für die Grundversicherung ist kein Gesundheitsfragebogen zulässig.
Die Zusatzversicherungen folgen nicht automatisch
Die Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG und haben eigene Fristen, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt sind — oft drei Monate, womit der Stichtag Ende September liegt. Lesen Sie dies im November, ist dieser Termin wahrscheinlich verstrichen; prüfen Sie Ihre Police. Zwei Punkte sollten Sie sich merken: Die Kündigung der Grundversicherung beendet die Zusatzversicherungen nicht, und Ihre Krankenkasse darf nicht verlangen, dass Sie Ihre Zusatzversicherungen kündigen, damit Sie wechseln können. Sie können die Grundversicherung bei der einen und die Zusatzversicherungen bei einer anderen Kasse haben.