Den Mietvertrag korrekt kündigen
Fristen, Schriftform, Familienwohnung: was Sie beachten müssen, damit Ihre Kündigung gültig ist.
Fristen und Termine
Sofern Ihr Mietvertrag keine günstigere Regelung vorsieht, beträgt die Kündigungsfrist für eine Wohnung drei Monate auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR). Konkret: Ihr Brief muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei der Verwaltung eintreffen. Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag — er nennt die geltende Frist und die Termine.
Die Form: schriftlich, und bei Paaren gemeinsam
Die Kündigung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. Ein entscheidender, oft übersehener Punkt: Dient die Wohnung als Familienwohnung, ist die Kündigung durch nur einen Ehegatten oder eingetragenen Partner nichtig — beide müssen unterschreiben (Art. 266m OR). Senden Sie den Brief eingeschrieben: Massgebend ist das Empfangsdatum, nicht das Versanddatum.
Vorzeitig ausziehen
Sie können die Wohnung vorzeitig zurückgeben, wenn Sie einen zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 OR). Lehnt der Vermieter ihn ohne triftigen Grund ab, sind Sie auf den Zeitpunkt befreit, an dem dieser Interessent den Vertrag übernommen hätte. Schlagen Sie nach Möglichkeit zwei oder drei vollständige Bewerbungsdossiers vor.
Nach der Kündigung
Vereinbaren Sie einen Termin für die Wohnungsabnahme beim Auszug, lesen Sie die Zähler ab und verlangen Sie die Rückgabe der Mietzinskaution. Macht der Vermieter innert eines Jahres keinen Anspruch geltend, gibt Ihnen die Bank die Kaution auf blosses Verlangen zurück (Art. 257e OR).