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Eine korrekte Offerte erstellen (mit oder ohne MWST)

Nützliche Angaben, Gültigkeit, Verbindlichkeit: eine klare Offerte, die Selbstständige schützt.

Die Offerte bindet

Eine Offerte ist ein Antrag: Sobald sie angenommen ist — unterschrieben oder schriftlich bestätigt —, kommt der Vertrag zustande (Art. 3 ff. OR). Deshalb ist Präzision wichtig. Unterscheiden Sie die verbindliche Offerte (garantierter Preis) vom ungefähren Kostenvoranschlag (Schätzung, die abweichen kann), und sagen Sie das klar: Eine nicht angekündigte Überschreitung einer verbindlichen Offerte kann nicht in Rechnung gestellt werden.

Die nützlichen Angaben

Führen Sie auf: Ihre Kontaktangaben und jene des Kunden, die Leistungen und Mengen im Detail, Einzel- und Gesamtpreis, Ausführungsfrist, Zahlungsbedingungen und eine allfällige Anzahlung. Fügen Sie eine Gültigkeitsdauer hinzu (zum Beispiel 30 Tage): Danach sind Sie nicht mehr an den angegebenen Preis gebunden.

MWST: 8,1 % oder Hinweis auf die Befreiung

Wenn Sie steuerpflichtig sind, geben Sie Ihre UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST), den Satz (Normalsatz 8,1 % seit 2024) und den Steuerbetrag an. Unter 100'000 Franken Umsatz sind Sie grundsätzlich nicht steuerpflichtig: Stellen Sie dann keine MWST in Rechnung und vermerken Sie «nicht MWST-pflichtig». MWST in Rechnung zu stellen, ohne eingetragen zu sein, ist verboten.

Von der Offerte zur Rechnung

Die Offerte ist keine Rechnung: Sie geht der Leistung voraus, die Rechnung folgt ihr. Übernehmen Sie dieselben Positionen, um Streitigkeiten zu vermeiden, und bewahren Sie die angenommene Offerte auf — sie ist Ihr Beweis für den vereinbarten Leistungsumfang. Unsere Offertvorlage gibt es mit oder ohne MWST, und sie bereitet die Rechnungsstellung vor.