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Die Stelle korrekt kündigen: Fristen und Form

Die gesetzlichen Kündigungsfristen und das Schreiben, das Ihre Rechte wahrt.

Die gesetzlichen Fristen

Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr einen Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate — stets auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR). Während der Probezeit: sieben Tage. Ihr Vertrag oder ein GAV kann andere Fristen vorsehen: Prüfen Sie diese zuerst.

Die Form

Das Gesetz schreibt für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Schriftform vor, Ihr Vertrag kann sie aber verlangen — und schriftlich ist sie ohnehin unerlässlich, um das Datum zu beweisen. Senden Sie den Brief eingeschrieben oder übergeben Sie ihn persönlich gegen Unterschrift. Die Kündigung muss beim Arbeitgeber vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen.

Was die eigene Kündigung ändert

Der Schutz vor Kündigung zur Unzeit (Krankheit, Schwangerschaft — Art. 336c OR) schützt den Arbeitnehmer, dem gekündigt wird, nicht jenen, der selbst kündigt: Ihre Kündigung bleibt gültig, auch wenn Sie danach krank werden. Achtung auch bei der Arbeitslosenversicherung: Eine Kündigung ohne triftigen Grund führt zu Einstelltagen bei der Arbeitslosenentschädigung.

Ihre Rechte beim Austritt

Verlangen Sie Ihr vollständiges Arbeitszeugnis (Art. 330a OR), Ihr restliches Ferienguthaben und die Überstunden. Unser Kündigungsschreiben verlangt bereits die schriftliche Bestätigung und das Arbeitszeugnis.