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Das Arbeitszeugnis: verlangen und berichtigen lassen

Vollzeugnis oder einfaches Zeugnis, Grundsatz der wohlwollenden Wahrheit, Recht auf Berichtigung: was Ihnen das Gesetz garantiert.

Ein Recht, jederzeit

Sie können jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, während des Arbeitsverhältnisses ebenso wie danach (Art. 330a OR). Während des Vertrags ist es ein Zwischenzeugnis, beim Austritt das Schlusszeugnis. Der Arbeitgeber darf es weder verweigern noch von der Rückgabe von Material oder einer Saldoquittung abhängig machen. Verlangen Sie es schriftlich; unsere Vorlage formuliert das Gesuch und verweist auf die gesetzliche Grundlage.

Vollzeugnis oder einfaches Zeugnis: Sie entscheiden

Das Vollzeugnis äussert sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR). Sie können auch ein einfaches Zeugnis verlangen, das sich auf Art und Dauer beschränkt (Abs. 2) — nützlich, wenn eine qualitative Beurteilung Ihnen schaden könnte. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis ausstellen, das Sie verlangen.

Wahr, vollständig, aber wohlwollend

Das Arbeitszeugnis folgt drei Grundsätzen: Wahrheit, Wohlwollen und Vollständigkeit. Es muss zutreffend sein und darf nichts Wesentliches verschweigen, soll aber gleichzeitig Ihr berufliches Fortkommen fördern. Bewusst zweideutige Formulierungen oder Codes, die Sie verdeckt herabsetzen sollen, sind unzulässig: Ein Zeugnis ist wörtlich zu lesen. Ein einmaliger Vorfall gehört nicht hinein, wenn er für die gesamte Dauer der Anstellung nicht kennzeichnend ist.

Berichtigen lassen

Ist das Zeugnis unzutreffend, unvollständig oder tendenziös, verlangen Sie schriftlich seine Berichtigung, indem Sie die betreffenden Stellen bezeichnen und eine Formulierung vorschlagen. Weigert sich der Arbeitgeber, können Sie beim Arbeitsgericht klagen: Sie müssen die Tatsachen beweisen, auf die Sie sich berufen, der Arbeitgeber muss eine ungünstige Beurteilung begründen. Warten Sie nicht zu lange — ein Zeugnis, das erst Jahre später eingefordert wird, hat weniger Gewicht.