Mietzinsherabsetzung nach einer Senkung des Referenzzinssatzes verlangen
Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, können Sie eine Anpassung Ihres Mietzinses verlangen.
Der Grundsatz
Die meisten Mietzinse in der Schweiz sind an den hypothekarischen Referenzzinssatz gebunden, den das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht. Liegt der für Ihren Mietvertrag massgebende Satz (angegeben im Vertrag oder in der letzten Mietzinsfestsetzung) über dem aktuell geltenden Satz, können Sie eine Herabsetzung auf den nächsten Kündigungstermin verlangen (Art. 270a OR).
Wie viel?
Die Praxis rechnet mit einer Mietzinssenkung von rund 2,91 % pro Viertelprozentpunkt, vorbehältlich der Verrechnung, die der Vermieter geltend machen kann (Teuerung, gestiegene Kosten, grössere Arbeiten). Die genaue Berechnung erfolgt auf Grundlage des Referenzzinssatzes, der im Zeitpunkt des Begehrens gilt — prüfen Sie ihn auf der Website des BWO, bevor Sie schreiben.
Das Verfahren
Richten Sie ein schriftliches Herabsetzungsbegehren auf den nächsten Kündigungstermin an den Vermieter. Er muss innert 30 Tagen Stellung nehmen. Lehnt er ab oder antwortet er nicht, haben Sie weitere 30 Tage Zeit, um die Schlichtungsbehörde anzurufen — das Verfahren ist kostenlos.