Mängelrüge an den Unternehmer
CHF 9.—
Die Mängel eines Werks schriftlich rügen und ihre Behebung verlangen.
Brief mit Mängeltabelle (Beschreibung, Ort, Datum, Foto), bei der Prüfung festgestellte oder verdeckte Mängel, Aufforderung zur Beseitigung auf Kosten des Unternehmers und wahlweise Expertise. Der Hinweis nennt die seit 1. Januar 2026 geltende Frist von 60 Tagen für ein unbewegliches Werk.
Formate: Word, PDF