Einsprache gegen eine Verfügung einer Sozialversicherung (Art. 52 ATSG)
CHF 9.—
Eine Verfügung einer Sozialversicherung innert 30 Tagen anfechten.
Brief an den Versicherer: angefochtene Verfügung, Rechtsbegehren, Begründung und Gesuch um Kopie der Akten mit einer Frist zur Ergänzung. Die Hinweise erklären die Berechnung der Frist, die Form, das kostenlose Verfahren und die anschliessende Beschwerde.
Formate: Word, PDF