Anfechtung einer Mietzinserhöhung (Schlichtungsgesuch)
CHF 9.90
Eine Mietzinserhöhung innert 30 Tagen anfechten.
Gesuch an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen: als missbräuchlich angefochtene Erhöhung, anzukreuzende Nichtigkeitsfälle (Mitteilung nicht auf dem vom Kanton genehmigten Formular, ohne Begründung oder mit Kündigungsandrohung) und Rechtsbegehren. Der Hinweis erinnert an die Frist und das kostenlose Verfahren.
Formate: Word, PDF