Eine GmbH in der Schweiz gründen
Kapital, Statuten, öffentliche Urkunde, Eintragung: die Schritte und Schwellenwerte der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Kapital und Haftung
Die GmbH verlangt ein Stammkapital von mindestens 20'000 Franken, das vollständig liberiert sein muss (Art. 773 und 777c OR) — anders als bei der AG ist keine Teilliberierung zulässig. Das Stammkapital ist in Stammanteile mit einem Nennwert von mindestens 100 Franken aufgeteilt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Kapital beschränkt; ihr Privatvermögen ist grundsätzlich geschützt.
Statuten und Errichtungsakt
Statuten sind zwingend vorgeschrieben (Art. 776 OR): Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital. Die Gründung erfolgt durch öffentliche Urkunde vor einem Notar (Art. 777 OR). Ihre Rechtspersönlichkeit erlangt die Gesellschaft erst mit der Eintragung ins Handelsregister (Art. 779 OR) — einer konstitutiven Eintragung, auf die die Veröffentlichung im SHAB folgt.
Geschäftsführung und Wohnsitz
Die GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt. Das Gesetz verlangt, dass mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Gesellschaft vertreten kann (Art. 814 Abs. 3 OR). Legen Sie die Art der Vertretung (Einzel- oder Kollektivunterschrift) bereits in den Statuten fest.
Nach der Gründung
Melden Sie die Gesellschaft bei den Sozialversicherungen an (AHV, BVG ab der Eintrittsschwelle, UVG) und lassen Sie sich für die MWST eintragen, wenn der Umsatz 100'000 Franken übersteigt. Ein Gesellschaftervertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen, sobald es mehrere Gesellschafter gibt: Vorkaufsrecht, Austritt, Governance. Unsere Vorlagen umfassen die Checkliste, den Statutenentwurf und den Gesellschaftervertrag.