Auskunftsbegehren zu den eigenen Personendaten (Art. 25 DSG)
CHF 9.—
Erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie hat.
Brief gestützt auf Art. 25 DSG: Liste der verlangten Informationen (Kopie der Daten, Zweck, Aufbewahrungsdauer, Herkunft, Empfänger), Datenherausgabe als Option, Antwort innert 30 Tagen erwartet, Kopie des Ausweises beigelegt.
Formate: Word, PDF