Rückzug der Betreibung nach Zahlung
CHF 9.—
Den Gläubiger nach Bezahlung der Schuld um den Rückzug der Betreibung ersuchen.
Eingeschriebener Brief an den Gläubiger mit Zahlungsnachweis und unterschriftsbereiter Rückzugserklärung für das Betreibungsamt. Die Hinweise erklären die möglichen Wege, wenn der Gläubiger ablehnt oder nicht antwortet.
Formate: Word, PDF