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Ein gültiges eigenhändiges Testament verfassen

Von Hand geschrieben, datiert, unterzeichnet: die Gültigkeitsvoraussetzungen und die Pflichtteile, die Sie kennen sollten.

Drei Formvorschriften

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert (Tag, Monat, Jahr) und vom Erblasser eigenhändig unterzeichnet sein (Art. 505 ZGB). Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen — ein am Computer geschriebener Text, ein fehlendes Datum —, ist das Testament ungültig. Zudem muss man das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein.

Was Sie regeln können

Sie setzen Ihre Erben ein, richten Vermächtnisse aus (einen Gegenstand, einen Geldbetrag an eine Person oder einen Verein) und können einen Willensvollstrecker ernennen, der für die Umsetzung Ihres letzten Willens sorgt. Formulieren Sie klar: Eine mehrdeutige Verfügung führt leicht zu Streit unter den Erben.

Die Pflichtteile

Ihre Freiheit hat eine Grenze: Die Pflichtteile schützen bestimmte Angehörige. Seit der Revision des Erbrechts (in Kraft seit dem 1. Januar 2023) ist der Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs reduziert, jener der Eltern ist aufgehoben, und der Ehegatte behält seinen. Die verfügbare Quote — der Teil, über den Sie frei verfügen — wird dadurch grösser, was namentlich nützlich ist, um einen Konkubinatspartner zu begünstigen.

Aufbewahrung und Widerruf

Ein unauffindbares Testament nützt nichts: Bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es bei einer kantonalen Behörde oder einem Notar. Sie können es jederzeit widerrufen, durch ein neues Testament oder indem Sie es vernichten. Für gegenseitige Verpflichtungen (Paare) ist der Erbvertrag in öffentlicher Form das geeignete Instrument. Unser Set führt Sie Schritt für Schritt durch die Abfassung.