Anfechtung des Anfangsmietzinses
Den bei Ihrem Einzug festgelegten Mietzins anfechten.
Innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde einzureichen. Die Vorlage listet die beizulegenden Unterlagen auf.
Den bei Ihrem Einzug festgelegten Mietzins anfechten.
Innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde einzureichen. Die Vorlage listet die beizulegenden Unterlagen auf.